Präambel
Die im Folgenden ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge und daraus resultierende Arbeiten zur Gestaltung, Programmierung und Erstellung von elektronischen Medien und Druckerzeugnissen durch Eggtion (Mag.art. Mark Beckmann, Rosaliagasse 17 A-1120 Wien und Dipl.-Des. Nina Markiewicz, Im Aller 6 D-31535 Neustadt).
I. Urheberschutz und Nutzungsrechte
- Der Eggtion erteilte Auftrag ist ein
Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung
des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften
des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). - Die Arbeiten von Eggtion (Entwürfe,
Werkzeichnungen, Visualisierungen, Texte und Programmcode bzw. deren
elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart
gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist. - Ohne Zustimmung von Eggtion dürfen die
Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden.
Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Wiederholungen (z.B. Nachauflagen bei Druckwerken) oder
Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium)
bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Eggtion. - Die Werke von Eggtion dürfen nur für
die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten
Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
Zahlung des Rechnungsbetrages. - Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges
Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene
Unternehmen muss vertraglich gesondert geregelt sein. Die Übertragung
eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Genehmigung durch Eggtion. - Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben
keinerlei Einfluss auf den ausgewiesenen Rechnungsbetrag; sie begründen
auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich
vereinbart worden ist. - Über den Umfang der Nutzung des Auftragswerkes steht Eggtion ein Auskunftsanspruch zu.
- Der Auftraggeber erteilt Eggtion mit
dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten
Leistungen und hergestellten Produkte als Referenz und für die
Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
II. Angebote, Preise, Material
- Sämtliche von Eggtion abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung eines Arbeitsauftrags durch Eggtion werden diese verbindlich.
- Für den Auftrag zu verwendende Texte, Bildmaterial, Footage werden
vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten
zur Verfügung gestellt. - Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Für die Rücksendung verwendet Eggtion,
soweit schriftlich nicht anders vereinbart, auf dem Postweg den
versicherten Versand. Für eine Rücksendung der Daten auf elektronischem
Weg (E-Mail, Download von Server) empfiehlt Eggtion eine Empfangsbestätigung durch den Auftraggeber, da Eggtion für den Datenverlust durch elektronischen Versand keine Haftung übernimmt. - Soweit Daten, gleich welcher Form, an Eggtion übermittelt werden, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten Kopien zu seiner Sicherheit her.
III. Auftragserteilung, Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem vom Auftraggeber und Eggtion akzeptierten Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge.
- Soweit nicht anders vereinbart, berechnet Eggtion für alle Leistungen eine Vorauszahlung von 50% des Auftragswertes.
- Im Falle einer Vorauszahlung beginnt Eggtion
mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser
Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem
Einverständnis. - Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide
Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern
durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens Eggtion entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart. - Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch Eggtion
zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder
Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer
des Ausfalls. - Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin
angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die
Ursache des Abbruchs nicht von Eggtion zu verantworten ist.
IV. Zusatzleistungen, Nebenkosten
- Die Änderungen und Erweiterung von Entwürfen und fertig gestellten
Arbeiten, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere
Zusatzleistungen (Datenpflege, Updatearbeiten, Konvertierung von
Datenbanken u.ä.) werden je nach Zeitaufwand und schriftlicher
Vereinbarung gesondert berechnet. - Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung
(Webhosting, Druckausführung, Versand u.ä.) erfolgt aufgrund einer mit
dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. - Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen)
Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
V. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise
vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen
innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne Abzüge fällig. - Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro (EUR).
- Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung. In Ausnahmefällen
können Zahlungen auch bar erfolgen, z.B. zur Wahrung von Fristen. - Befindet sich der Auftraggeber in Verzug und reagiert er nicht mit
einer Begleichung des ausstehenden Betrages nach zweimaliger Anmahnung
im Abstand von jeweils 14 Tagen nach Auslauf einer
Rechnungsüberschreitungsfrist von 3 Wochen, werden Zinsen in Höhe von 4%
über den jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationnalbank
berechnet. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. - Gegen Forderungen von Eggtion kann der
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
VI. Haftung und Gewährleistung
- Die von Eggtion erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser verantwortlich.
- Der Auftraggeber stellt Eggtion von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von Eggtion auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
- Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Eggtion nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
- Eggtion übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber erstellte, sowie eingepflegte Inhalte und Daten. Auch die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, die mit dem Inhaltsangebot einhergehen, (z.B. Nutzungs- Patent- Markenrechte, Auskunftspflicht) obliegen dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton. Eggtion übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater und auf eigene Kosten.
- Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Eggtion, stellt er Eggtion von der Haftung frei.
- Eggtion übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von Programm-Modulen (beispielsweise Java™ Applets, JavaScript, CGI, ActiveX™ u.ä.).
- Wenn Eggtion auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Eggtion nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
- Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet Eggtion bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Eggtion nicht ausgeschlossen.
VII. Gestaltungsfreiheit
- Für Eggtion besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
- Die Eggtion überlassenen Vorlagen
(z.B. Texte, Bilder, Footage) werden unter der Voraussetzung verwendet,
dass der Auftraggeber die für den Auftragsgegenstand notwendigen
Nutzungsrechte besitzt, bzw. erworben hat. - Eggtion legt dem Auftraggeber
regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von
diesem innerhalb, einer von Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
vorgegebenen Zeit, zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren
sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne
dass dies vorher mit Eggtion abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden. - Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen
Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen
auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben
(gesetzliche Anforderung nach § 6
TDG). - Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen
geltendes Recht verstoßen. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise
des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter (z.B. “Hyperlinks” im
Internet). Eine rechtliche Prüfung durch Eggtion findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater und auf eigene Kosten.
VIII. Konkurrenzausschluss
- Eggtion akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für Mitbewerber und für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
IX. Datenschutz
- Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird durch Eggtion im Rahmen der üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Eggtion weist gemäß DSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber billigend in Kauf.
- Eggtion empfiehlt mit Verweis auf Punkt 9-2, insbesondere für die Übermittlung von Zugangsdaten und anderen sensiblen Daten, die Verwendung sicherer Kommunikationswege.
- Siehe auch Datenschutz.
X. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
- Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XI. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Eggtion.
- Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland bzw. Aufträgen aus dem Ausland.
- Gerichtsstand ist Wien.
XII. Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.